Hindernisse der Kirche für die Ehe

Vielleicht beinhaltet jede moderne Hochzeit zwei Prozesse: eine Hochzeitszeremonie in einem Standesamt und eine Hochzeit, die derzeit so beliebt ist. Aber bevor Sie in die Kirche oder in den Tempel gehen, sollten Sie wissen, dass es Hindernisse für die Ehe gibt und einigen Paaren möglicherweise eine Hochzeit verweigert wird.

In der Regel findet der Priester vor der Durchführung des Hochzeitsprozesses beim jungen Paar heraus, ob es in der Kirche kirchenkanonische Hindernisse für die Ehe gibt.

damit, Hindernisse für die kirchliche Ehe, was dazu führen kann, dass eine Hochzeit abgelehnt wird:

  • Nicht jede im Standesamt eingetragene standesamtliche Trauung kann als Anlass für eine Hochzeitszeremonie dienen.
  • Die Kirche erlaubt nicht mehr als dreimal die Ehe.
  • Eng verwandte Personen können nicht heiraten.
  • Überzeugungen und religiöse Ansichten eines Paares (nicht getauft, nicht getauft, überzeugter Atheist).
  • Eines der Paare ist mit einem anderen verheiratet.
  • Die standesamtliche Trauung wird nicht in der von der Kirche vorgeschriebenen Weise aufgelöst.
  • Die vorherige Ehe war verheiratet und es gibt keine Erlaubnis des Bischofs, sich von ihm scheiden zu lassen, und keinen Segen, eine neue Ehe einzugehen.
  • Blutsverwandtschaft von Braut und Bräutigam.
  • Spirituelle Verwandtschaft durch Taufakzeptanz erworben.
  • Eines der Paare glaubt an einen anderen christlichen Glauben (Baptist, Pfingstler, Katholik usw.)..
  • Eine andere Religion eines der Paare (Islam, Buddhismus, Judentum).
  • Die Person, die die Tonsur und das Gelübde des Zölibats abgelegt hat.

Alle oben genannten Hindernisse für die Ehe werden bei der Beantragung einer Hochzeit geklärt.

Es gibt Zeiten, in denen sich die Kirche von der Klärung bestimmter Bedingungen befreit, wie z. B. der Reife künftiger Ehepartner, der psychischen und physischen Gesundheit, der Freiwilligkeit und der Gegenseitigkeit von Entscheidungen. All diese Nuancen werden bei der Ausführung von Dokumenten zur Registrierung der Ehe im Standesamt geklärt.